Vorbemerkung
(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Worldlines GmbH, Benzstrasse 2, 64646 Heppenheim und den Kooperationspartnern von Worldlines für die Bewerbung der Experten-Hotlines von InfoCall.de (im folgenden Partner).
(2) Anderslautende Geschäftsbedingungen des Partners finden auch dann keine Anwendung, wenn Worldlines nicht widerspricht.
§ 1 Vertragsgegenstand
Worldlines vermarktet über das Internet unter der Bezeichnung InfoCall.de diverse Auskunfts- und Ratgeberdienste zu redaktionell aufbereiteten, aktuellen Themenbereichen, die über kostenpflichtige Mehrwert-Telefonnummern erreichbar sind.
Für die Vermarktung der Experten-Hotlines geht Worldlines mit Partnern Kooperationen ein. Gegenstand der Kooperation ist die Bewerbung der Experten-Hotlines durch den Partner über (eine) von Worldlines zur Verfügung gestellte Mehrwert-Telefonnummer(n).
Der Partner erhält Geldzahlungen, wenn über die für ihn eingerichteten Mehrwerttelefonnummern Gesprächsminuten anfallen.
§ 2 Bestellung der Experten-Hotlines
(1) Worldlines eröffnet dem Partner Zugang zu den Experten-Hotlines von InfoCall.de, in dem Worldlines dem Partner eine oder mehrere Mehrwert-Telefonnummern zur Verfügung stellt.
(2) Im Rahmen des auf der Website von Worldlines zur Verfügung gestellten Online-Bewerbungsverfahrens kommt der Kooperationsvertrag durch die Annahme der Anmeldung des Bewerbers durch Worldlines zustande. Ein Anspruch des Bewerbers auf Abschluss eines Kooperationsvertrages mit Worldlines besteht nicht. Worldlines hat das Recht, die Annahme der Anmeldung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ansprüche des Bewerbers werden durch die Verweigerung der Annahme nicht begründet. Mit seiner Anmeldung im Rahmen des Online Bewerbungsverfahrens erkennt der Bewerber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erkennt den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste an. Der
Kunde ist für die Inhalte, die im Rahmen des Vertrages mit Worldlines bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Der Kunde darf insbesondere keine Inhalte bereithalten, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Anderenfalls behält sich Worldlines Sanktionen bis hin zur Deaktivierung der Servicerufnummern und Zurückhaltung der Anbietervergütung zur Deckung evtl. Schadensersatzansprüche Dritter vor. Der Kunde wird Worldlines von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Der Kunde verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften und Gesetze, genauso wie die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV). Es ist nicht gestattet, personenbezogene bzw. personen-beziehbare Daten aus Festnetz-, Mobilfunk-, Faxnummern oder Emailadressen zu speichern. Insbesondere ist es nicht gestattet unerwünschte Werbung per Telefax, Email oder SMS zu verschicken. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zur Realisierung seines Vorhabens im Zusammenhang mit den Verträgen mit Worldlines eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung werden alle anfallenden Kosten in vollem Umfang vom Kunden übernommen.
§ 4 Bewerbung der Experten-Hotlines
(1) Der Partner wird den oder die Mehrwert-Telefonnummern bewerben, indem er sie auf seiner Website oder auf anderen Werbemittelträgern platziert.
(2) Beide Parteien betreiben ihre Websites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich.
(3) Dem Partner sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DTAG und der Verhaltenskodex des FST e.V. für Telefon Mehrwertdienste bekannt. Der Partner verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Insbesondere verpflichtet sich der Partner, bei allen Hinweisen auf eine Helpline zugleich auch auf die Höhe der anfallenden Telefongebühren hinzuweisen.
(4) Der Partner gewährleistet, die Mehrwerttelefonnummern von Worldlines nicht auf Websites oder Seiten innerhalb von Websites zu platzieren, die folgende Inhalte enthalten, assoziieren oder in dem über Links erreichbaren Umfeld der Websites oder Seiten vermuten lassen: Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung; diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Neigung oder Alter; Pornographie; sonstige rechtswidrige, insbesondere strafrechtlich relevante oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte.
(5) Der Partner verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Bewerbung der Experten-Hotlines von InfoCall.de selbst aufbereiteten oder von Worldlines übernommenen Inhalte zutreffend und angemessen darzustellen. Bei der Bewerbung der Mehrwert-telefonnummern steht es in der alleinigen Verantwortung des Partners, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, vor allem des Urheber- und Wettbewerbsrecht einzuhalten. Im Falle von Rechtsverstößen im Zusammenhang mit von dem Partner allein gestalteter Werbung haftet der Partner im Innenverhältnis zu Worldlines allein.
(6) Der Partner verpflichtet sich, Worldlines von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizustellen, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gemäß der vorstehenden Absätze 3, 4 und 5 entstehen.
§ 6 Vergütung / Abrechnung
(1) Der Partner erhält eine Umsatzbeteiligung aus allen telefonischen Gesprächsminuten, die im Rahmen der für den Partner einge-richteten Experten-Hotlines Mehrwert-Telefonrufnummer(n) tatsächlich anfallen.
(2) Worldlines stellt dem Partner ein Online Statistik Webtool zu Verfügung, über das der Partner online Zugriff auf eine Statistik über alle telefonischen Gesprächsminuten erhält, die im Rahmen der für den Partner eingerichteten Experten-Hotlines Mehrwert-Telefonnummer(n) tatsächlich angefallen sind.
(3) Die anfallenden Provisionsbeträge werden von dem Partner auf der Basis der Berichte des von Worldlines zur Verfügung gestellten Online Statistik Webtools in Rechnung gestellt und jeweils vierzehn Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
(4) Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Provisionsanspruch beträgt sechs Monate vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs an. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Rechnung des Partners bei Worldlines. Provisionsansprüche, die nicht innerhalb der Sechs-Monatsfrist vom Partner geltend gemacht werden, verfallen.
(5) Worldlines überweist dem Partner den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 auf das vom Partner zu benennende Konto, soweit die Forderung nicht rechtswidrig entstanden ist, oder der dringende Verdacht der Rechtswidrigkeit, insbesondere des Betruges gegeben ist.
(6) Eine Überweisung der Provision erfolgt nur, wenn der monatliche Provisionsanspruch des Partners mindestens 30,00 beträgt. Kleinere Beträge als 30,00 werden von Worldlines unverzinst einbehalten und an den Partner ausgezahlt, sobald ein Guthabenbetrag von insgesamt 30,00 erreicht ist oder der Kooperationsvertrag beendet wird.
(7) Der Partner hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Provision, wenn der Kooperationsvertrag endet und der Guthabenbetrag gemäß vorstehendem Abb.4 im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages nicht mindestens 30,00 beträgt.
(8) Ein Anspruch des Partners auf Provision besteht nicht, soweit Worldlines für einzelne Gesprächsminuten von dem Anrufer bzw. dem zwischengeschalteten Telekommunikationsprovider keine Zahlung erlangt. Worldlines ist in einem solchen Fall weder zu Mahnungen noch zu Beitreibungsmaßnahmen gleich welcher Art verpflichtet. Soweit für einzelne Gesprächsminuten, für die Worldlines keine Zahlung erlangt hat, bereits eine Auszahlung der Provision an den Partner gemäß vorstehendem Absatz 3 erfolgt ist, wird der Rückzahlungsanspruch von Worldlines gegen den Partner mit der nächsten fälligen Forderung des Partners gegen Worldlines verrechnet oder der Rückzahlungsbetrag dem Partner in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung von Worldlines beim Partner zur Zahlung fällig.
(9) Der Provisionsanspruch des Partners besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Der Partner hat keinen Provisionsanspruch aus Einnahmen, die Worldlines erzielt, soweit diese Einnahmen erst nach Beendigung des Vertrages bei Worldlines eingehen.
(10) Mit der Zahlung der gemäß vorstehendem Absatz 1 vereinbarten Provision sind alle Vergütungsansprüche des Partners gegen Worldlines aus diesem Vertrag erfüllt.
§ 8 Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Worldlines nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinal-pflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Worldlines auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von Worldlines gilt. Darüber hinaus ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden (sog. vertragstypische Durchschnittsschäden) begrenzt. Vorhersehbar sind solche Schäden, die Worldlines oder seine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
§ 9 Geheimhaltung / Datenschutz
(1) Der Partner wird alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich behandeln und sie insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder diese offen legen. Das gilt insbesondere für die Höhe der Vergütung des Partners und für die dem Partner zur Verfügung gestellten Statistiken.
(1) Der Partner verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedaten-schutzgesetzes (TDDSG), aller anderen anzuwendenden deutschen und/oder europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
§ 10 Vertragsdauer / Kündigung
(1) Der Kooperationsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Durch den Kooperationsvertrag wird keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts begründet. Hilfsweise wird die Geltung der §§ 705 ff. BGB soweit zulässig - ausgeschlossen.
(2) Der Partner wird nicht als Handelsvertreter für Worldlines tätig.
(3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt sein würde, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme seiner Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Textformklausel.
(5) Erfüllungs- und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Heppenheim.
Worldlines GmbH
Heppenheim, den 20. Februar 2003
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